BFH - Urteil vom 28.02.2013
III R 15/12
Normen:
InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. b;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 15.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1047/10

Begriff des Verbleibens in einer Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten i.S. von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG 2007

BFH, Urteil vom 28.02.2013 - Aktenzeichen III R 15/12

DRsp Nr. 2013/15886

Begriff des Verbleibens in einer Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten i.S. von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG 2007

NV: Die langfristige Nutzungsüberlassung einer durch Investitionszulage geförderten Maschine an eine Ausbildungseinrichtung ist auch dann zulagenschädlich, wenn dem Investor Zutritts- und Kontrollrechte zustehen. Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom 23.5.1986 III R 144/85, BStBl II 1986, 919) sind auf diesen Fall nicht übertragbar.