BFH - Urteil vom 28.02.2013
III R 6/12
Normen:
InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. b;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 06.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 982/10

Begriff des Verbleibens in einer Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten i.S. von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG 2007

BFH, Urteil vom 28.02.2013 - Aktenzeichen III R 6/12

DRsp Nr. 2013/15887

Begriff des Verbleibens in einer Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten i.S. von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InvZulG 2007

NV: Die langfristige Nutzungsüberlassung von Maschinenwerkzeugen an Unternehmen, welche die Werkzeuge zur Produktion im Auftrag des Investors einsetzen, ist auch dann zulagenschädlich, wenn dem Investor Weisungsrechte zustehen. Die zum InvZulG 1982 aufgestellten Grundsätze zur unschädlichen Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil vom 23.5.1986 III R 144/85, BStBl II 1986, 919) sind auf diesen Fall nicht übertragbar.