FG Köln - Urteil vom 07.06.2001
3 K 6188/97
Normen:
AO 1977 § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 ;

Begriff des Wohnsitzes im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht

FG Köln, Urteil vom 07.06.2001 - Aktenzeichen 3 K 6188/97

DRsp Nr. 2002/1057

Begriff des Wohnsitzes im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht

1) Im Unterschied zum bürgerlichen Recht, das in bezug auf Begründung, Beibehaltung und Aufgabe des Wohnsitzes auf den rechtsgeschäftlichen Willen abstellt, ist der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff objektiviert. 2) Der steuerrechtliche Wohnsitzbegriff stellt auf die tatsächliche Gestaltung ab und knüpft an äußere Merkmale an, ohne subjektiven Momenten oder Absichten Raum zu geben. Hat der Steuerpflichtige eine Wohnung unter Umständen inne, die den Schluß rechtfertigen, er werde die Wohnung beibehalten und benutzen, kommt dem Willen des Steuerpflichtigen, an diesem Platz keinen Wohnsitz zu begründen, keine Bedeutung zu.

Normenkette:

AO 1977 § 8 ; EStG § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger für die Jahre 1991 und 1992 zu Recht als unbeschränkt Steuerpflichtiger zur Einkommensteuer und Gewerbesteuer veranlagt worden ist.