Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Juli 2015 1 K 1016/14 aufgehoben.
Die Einkommensteuerbescheide 2008, 2009 und 2010 jeweils vom 16. Mai 2013 werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 19. März 2014 dahingehend abgeändert, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in 2008 um ... €, in 2009 um ... € und in 2010 um ... € vermindert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
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