Auf die Berufung des Beklagten wird das am 2. November 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
Die Klägerin macht gegen den Beklagten Rückzahlung von ihm gewährten Ausschüttungen i.H.v. 7.390,65 EUR geltend, die die Klägerin an den Beklagten als Kommanditist geleistet hat.
Die Klägerin ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg zu HRA Nummer 90539 eingetragene Kommanditgesellschaft. Bei der Klägerin handelt es sich um eine Publikumsgesellschaft, an der über 300 Kommanditisten beteiligt sind. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Bau und der Betrieb des Containerschiffs H.
1. 2.
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