Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Februar 2012 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
I.
Der Kläger und der Beklagte zu 2) sind Brüder und alleinige Kommanditisten der H2 GmbH & Co. KG. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger deren Auflösung wegen unheilbarer Zerrüttung des Verhältnisses zu seinem Bruder.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|