Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides und ein Anspruch der Beklagten auf Erstattung überzahlter Rentenleistungen wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen.
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