LSG Baden-Württemberg, vom 27.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 2903/15
SG Heilbronn, vom 10.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 792/13
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenTrennung der Voraussetzungen einer Grundsatz- und DivergenzrügeDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheZulässigkeit der Kürzung nach § 22 Abs. 3 FRG zu berücksichtigender Beitragszeiten
BSG, Beschluss vom 27.06.2018 - Aktenzeichen B 13 R 273/16 B
DRsp Nr. 2018/10280
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenTrennung der Voraussetzungen einer Grundsatz- und DivergenzrügeDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheZulässigkeit der Kürzung nach § 22 Abs. 3FRG zu berücksichtigender Beitragszeiten
1. Wenn die grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen jeweils mit einer "Abweichung im Grundsätzlichen" von bestimmten Entscheidungen des BSG begründet wird, liegen bereits Entscheidungen des BSG zu den aufgeworfenen Fragen vor, so wird eine Grundsatz- und eine Divergenzrüge vermischt und der Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfragen inzident widersprochen.
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