FG Köln vom 11.05.2000
7 K 499/94
Fundstellen:
EFG 2000, 786

Begründung einer doppelten Haushaltsführung während des Studiums

FG Köln, vom 11.05.2000 - Aktenzeichen 7 K 499/94

DRsp Nr. 2001/2880

Begründung einer doppelten Haushaltsführung während des Studiums

Die notwendigen Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung können nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn diese aus privaten Gründen entstanden ist und später aus beruflichem Anlass fortgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung an seinem Beschäftigungsort bereits während seines Studiums bezogen hat.

Tatbestand:

Streitig ist die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.