FG Köln, Senatsurteil vom 22.08.2001 - Aktenzeichen 14 K 652/01
DRsp Nr. 2002/1055
Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses
Ein Zeitraum von 8 Monaten ist - im Einzelfall - ausreichend, um ein auf Dauer berechnetes familienähnliches Band zu den Pflegeeltern aufzubauen und das Nichtbestehen des Obhutsverhältnisses zu den leiblichen Eltern anzunehmen, wenn das Kind im Zeitpunkt der Inobhutnahme und Pflege durch die Pflegeeltern erst 18 Monate alt war, auch wenn das Kind bis dahin bei seinen leiblichen Eltern gelebt hat und weiterhin sporadische Besuche durch den leiblichen Vater erfolgen.