Die Klägerin betreibt einen Druckereibetrieb, ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Wirtschaftszweig 2212 der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, WZ 93). Auf ihren am 24.11.2000 eingegangenen Antrag erteilte das Hauptzollamt H, der Beklagte, am 06.12.2000 die Erlaubnis, elektrischen Strom der Position 2716 der kombinierten Nomenklatur zum ermäßigten Steuersatz des §
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