LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.02.2020
7 Sa 997/19
Normen:
BGB § 134; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2020, 240
NZA-RR 2020, 481
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 10030/18

Begünstigung eines Betriebsratmitglieds bei objektiver Besserstellung gegenüber einem NichtbetriebsratsmitgliedAusschließliche Überlassung eines Dienstwagens für Betriebsratstätigkeit für Teamleiter nichtig

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 997/19

DRsp Nr. 2020/7915

Begünstigung eines Betriebsratmitglieds bei objektiver Besserstellung gegenüber einem Nichtbetriebsratsmitglied Ausschließliche Überlassung eines Dienstwagens für Betriebsratstätigkeit für Teamleiter nichtig

Die Überlassung eines Dienstwagens an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied auch zur privaten Nutzung verstößt gegen das Begünstigungsverbot des § 78 BetrVG, wenn dem Betriebsratsmitglied ohne diese Funktion ein Dienstwagen nicht zugestanden hätte.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2019 - 8 Ca 10030/18 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 134; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers als freigestelltem Mitglied des Betriebsrats auf Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung.