FG Münster - Gerichtsbescheid vom 06.04.2020
15 K 2536/15 U
Normen:
AO § 163; AO § 227;

Behandlung als umsatzsteuerlicher Organträger aufgrund Zustimmung zu einer in einer Verwaltungsvorschrift niedergelegten Übergangsregelung; Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung

FG Münster, Gerichtsbescheid vom 06.04.2020 - Aktenzeichen 15 K 2536/15 U

DRsp Nr. 2020/7855

Behandlung als umsatzsteuerlicher Organträger aufgrund Zustimmung zu einer in einer Verwaltungsvorschrift niedergelegten Übergangsregelung; Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 163; AO § 227;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die Klägerin aufgrund Zustimmung zu einer in einer Verwaltungsvorschrift niedergelegten Übergangsregelung zu ihren Ungunsten als umsatzsteuerliche Organträgerin zu behandeln ist.