Die Beteiligten streiten darüber, ob und wie eine Milchreferenzmenge bei der Ermittlung eines landwirtschaftlichen Aufgabegewinns zu berücksichtigen ist.
Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr 1988 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger bewirtschaftete bis zum 30. April 1981 einen ca. 50 ha großen landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb, den er zum 1. April 1988 für eine Jahrespacht von 36.000 DM auf zwölf Jahre verpachtete. Die dem klägerischen Betrieb zustehende Milchreferenzmenge ging auf den Pächter über. Dem Beklagten (Finanzamt - FA -) gegenüber erklärte der Kläger die Aufgabe des Betriebs.
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