FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 01.06.2012
1 K 1533/10
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG § 20 Abs. 3; EStG § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d; EStG § 3 Nr. 40 S. 2; EStG § 15 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; AO § 90 Abs. 1; AO § 90 Abs. 2; FGO § 76 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2012, 3170
DB 2013, 2180

Behandlung ungeklärter Überweisungen aus dem Ausland auf ein GmbH-Konto sowie der Weiterleitung auf Privatkonten eines Minderheitsgesellschafters als vGA Beweislast bei ungeklärten Geldbewegungen

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 01.06.2012 - Aktenzeichen 1 K 1533/10

DRsp Nr. 2012/19070

Behandlung ungeklärter Überweisungen aus dem Ausland auf ein GmbH-Konto sowie der Weiterleitung auf Privatkonten eines Minderheitsgesellschafters als vGA Beweislast bei ungeklärten Geldbewegungen

1. Hat ein ausländisches Unternehmen einen erheblichen Geldbetrag auf das betriebliche Konto einer GmbH überwiesen, hat ein über das Konto verfügungsberechtigter Minderheitsgesellschafter über mehrere Jahre von diesem Konto Gelder u. a. auf eigene private Konten weiterüberwiesen und unter Verletzung seiner Mitwirkungspflicht weder Kontoauszüge vorgelegt noch sonst schlüssig aufgeklärt, welchen Grund diese Überweisungen hatten und wo die Gelder letztlich verblieben sind, so ist von einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Überweisungen auf die Privatkonten und vom Vorliegen einer vGA der GmbH an den Minderheitsgesellschafter auszugehen. Eine Behandlung der Überweisungen als gewerbliche Einkünfte des Minderheitsgesellschafters kommt nicht in Betracht, wenn keinerlei Anhaltspunkte für eine wie auch immer geartetete gewerbliche Tätigkeit ersichtlich sind.