BFH - Urteil vom 14.04.2011
IV R 15/09
Normen:
AO 1977 § 42; HGB § 255 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 13.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3638/05

Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG i.R.d. Steuerbilanz; Aufwendungen als Anschaffungskosten bei Beteiligung von Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an einem Windkraftfonds

BFH, Urteil vom 14.04.2011 - Aktenzeichen IV R 15/09

DRsp Nr. 2011/9865

Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & Co. KG i.R.d. Steuerbilanz; Aufwendungen als Anschaffungskosten bei Beteiligung von Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an einem Windkraftfonds

Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und -prüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

Normenkette:

AO 1977 § 42; HGB § 255 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine im August 1999 gegründete sog. Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die zwölf Windkraftanlagen in X betreibt. Komplementärin ist die A-GmbH, Gründungskommanditistin war die BAG. Gesellschafterin der BAG ist --u.a.-- die G Bank.

Im Dezember 1999 beauftragte die Klägerin die A AG und eine Rechtsanwaltssozietät mit der Erstellung der rechtlichen Grundlagen eines Fonds sowie der Liquiditäts-, Investitions- und Prognoserechnung.