Die Beteiligten streiten darüber, ob das beklagte Finanzamt (FA) die Einkünfte der Kläger (Kl.) aus der Vermietung von drei Ferienwohnungen in der zutreffenden Höhe berücksichtigt hat. Streitig ist insbesondere, ob hinsichtlich der Ferienwohnungen im Streitjahr (1996) eine ganzjährige Vermietungsbereitschaft gegeben war.
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