FG Düsseldorf - Urteil vom 24.04.2007
6 K 2583/05 K,F
Normen:
DBA-USA Art. 7 ; DBA-USA Art. 12 Abs. 1 ; DBA-USA Art. 23 Abs. 2 ; Protokoll zum DBA-USA Abschnitt 21 a; KStG § 47 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1576
IStR 2007, 676

Behandlung von Lizenzeinkünften aus einer amerikanischen Beteiligung - Beteiligung an amerikanischer Personengesellschaft; Lizenzeinnahmen; Konzernverbundenes Unternehmen; Betriebsstätteneinkünfte; Befreiungsregelung; Rückfallklausel; Qualifikationskonflikt; Inländisches Besteuerungsrecht

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen 6 K 2583/05 K,F

DRsp Nr. 2007/12863

Behandlung von Lizenzeinkünften aus einer amerikanischen Beteiligung - Beteiligung an amerikanischer Personengesellschaft; Lizenzeinnahmen; Konzernverbundenes Unternehmen; Betriebsstätteneinkünfte; Befreiungsregelung; Rückfallklausel; Qualifikationskonflikt; Inländisches Besteuerungsrecht

1. Von konzernverbundenen ausländischen Unternehmen an eine in den USA ansässige Personengesellschaft gezahlte Gebühren für zu deren Betriebsvermögen gehörende Lizenzen sind auch dann Betriebsstätteneinkünfte i. S. des Art. 7 DBA-USA, wenn sie nach US-amerikanischem Steuerrecht aufgrund einer Befreiungsregelung nicht besteuert werden. 2. Diese Steuerbefreiung führt nicht zur Anwendung der Rückfallklausel des Art. 23 Abs. 2 DBA-USA. 3. Die Nichtausübung des Besteuerungsrechts durch Steuerfreistellung begründet auch keinen Qualifikationskonflikt, der es rechtfertigt, die entsprechenden Einkunftsteile abkommensrechtlich isoliert als außerhalb der Betriebsstätte bezogene Einkünfte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 DBA-USA anzusehen und deshalb bei der inländischen Besteuerung des Gesellschafters zu erfassen.

Normenkette:

DBA-USA Art. 7 ; DBA-USA Art. 12 Abs. 1 ; DBA-USA Art. 23 Abs. 2 ; Protokoll zum DBA-USA Abschnitt 21 a; KStG § 47 Abs. 1 ;

Tatbestand: