FG München - Urteil vom 10.02.2006
8 K 3164/03
Normen:
EStG (1997) § 4 Abs. 3 § 13a § 7g ;
Fundstellen:
EFG 2006, 957

Behandlung von Rücklagen nach § 7g EStG beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen; Übergangsgewinn

FG München, Urteil vom 10.02.2006 - Aktenzeichen 8 K 3164/03

DRsp Nr. 2006/11740

Behandlung von Rücklagen nach § 7g EStG beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen; Übergangsgewinn

Im Interesse einer korrekten Erfassung des Totalgewinns sind im ersten Jahr nach dem Wechsel von der Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG Ansparrücklagen gem. § 7g EStG als Übergangsgewinn zu erfassen.

Normenkette:

EStG (1997) § 4 Abs. 3 § 13a § 7g ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die gewinnerhöhende Auflösung einer in den Wirtschaftsjahren 1998/1999 und 1999/2000 gebildeten Ansparabschreibungen bei der Einkommensteuerfestsetzung des Jahres 2000.