1. Der Kläger ist schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Kläger schloss mit der in Deutschland geborenen Erblasserin A am ..... Juni 1981 in der Schweiz die Ehe. Dadurch erwarb die Erblasserin die Staatsangehörigkeit der Schweiz. Seit der Eheschließung lebten der Kläger und die Erblasserin in der Schweiz.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|