Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2012 4 K 3064/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (2005) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin war im Streitjahr als … nichtselbständig tätig und erzielte einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 23.842 €. Der Kläger war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.
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