BFH - Urteil vom 21.10.2014
VIII R 11/12
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Baden-Württemberg, vom 08.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3064/10

Behandlung von Zahlungen aufgrund Ansprüchen einer GmbH auf ein Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers

BFH, Urteil vom 21.10.2014 - Aktenzeichen VIII R 11/12

DRsp Nr. 2015/13924

Behandlung von Zahlungen aufgrund Ansprüchen einer GmbH auf ein Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers

Zahlungen aufgrund von Ansprüchen einer GmbH auf ein Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers sind jedenfalls dann als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn es an einer klar und eindeutig vorab getroffenen Vereinbarung fehlt.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2012 4 K 3064/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (2005) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin war im Streitjahr als … nichtselbständig tätig und erzielte einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 23.842 €. Der Kläger war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.