Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Oktober 2016 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - insofern unter Änderung des dem Urteil beigefügten Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - und für das Berufungszulassungsverfahren auf jeweils 1.051,54 € festgesetzt.
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