FG Sachsen - Urteil vom 23.03.2011
5 K 1231/07
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2;

Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Freiberufler-Personengesellschaft und Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich keine Zurechnung eines Übergangsgewinns bei dem das Unternehmen fortführenden Gesellschafter

FG Sachsen, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen 5 K 1231/07

DRsp Nr. 2012/9871

Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Freiberufler-Personengesellschaft und Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich keine Zurechnung eines Übergangsgewinns bei dem das Unternehmen fortführenden Gesellschafter

1. Wird eine zweigliedrige, freiberuflich tätige, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnde Personengesellschaft dadurch beendet, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet und der andere Gesellschafter das Unternehmen alleine fortführt, so muss zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns des ausscheidenden Gesellschafters zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) übergegangen werden. 2. Der durch diesen Wechsel der Gewinnermittlungsart errechnete Übergangsgewinn muss bei der Ermittlung des Gewinnanteiles des verbleibenden, das Unternehmen fortführenden Gesellschafter unberücksichtigt bleiben; der das Unternehmen nunmehr als Einzelunternehmer fortführende (bisherige) Gesellschafter ist so zu behandeln, als ob der Gewinn der Gesellschaft weiter nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt worden wäre, so dass der Ansatz eines Übergangsgewinns bei ihm ausgeschlossen ist.