FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.02.1999
12 K 137/95
Fundstellen:
EFG 1999, 1177

Bei einem verpachteten Autohandelsbetrieb

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.1999 - Aktenzeichen 12 K 137/95

DRsp Nr. 2001/2612

Bei einem verpachteten Autohandelsbetrieb

führt die Veräußerung des Inventars und die Umgestaltung des Betriebsgrundstücks (Entfernung der Werkstatt, Umgestaltung des Gebäudes) zu einer (Zwangs-)Betriebsaufgabe.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Veräußerung eines bebauten Grundstücks zum Veräußerungs- oder Aufgabegewinn eines verpachteten Gewerbebetriebs geführt, hat.