FG Thüringen - Urteil vom 26.07.2007
I 189/05
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1 S. 3 ;

Bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an der gemeinsamen Familienwohnung vom anderen Ehegatten zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung keine Ausnahme vom Ausschluss eines Eigenzulageanspruchs nach § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG

FG Thüringen, Urteil vom 26.07.2007 - Aktenzeichen I 189/05

DRsp Nr. 2008/16424

Bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an der gemeinsamen Familienwohnung vom anderen Ehegatten zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung keine Ausnahme vom Ausschluss eines Eigenzulageanspruchs nach § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG

1. Erwirbt ein Ehegatten vom anderen Ehegatten einen hälftigen Miteigentumsanteils an der von den Ehegatten gemeinsam bewohnten Immobilie zu einem Zeitpunkt, zu dem die Ehegatten einkommensteuerlich die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen, so schließt dieser Ehegatten-Erwerb den Anspruch auf Eigenheimzulage auch dann nach § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG aus, wenn er nach der Anordnung einer Zwangsversteigerung nur zur Abwendung dieser Zwangsversteigerung erfolgt ist. 2. Die Motive, die zum Erwerb des Miteigentumsanteils des Ehegatten geführt haben, sind im Rahmen von § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG grundsätzlich unbeachtlich (Anschluss an BFH-Rechtsprechung). Lediglich im Fall des Erwerbs der zur Konkursmasse des anderen Ehegatten gehörenden Familienwohnung oder bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung liegt ausnahmsweise kein Erwerb i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG vor.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1 S. 3 ;

Tatbestand:

Strittig ist der Anspruch der Klägerin auf Eigenheimzulage für den Erwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem bebauten Grundstück von ihrem Ehegatten.