I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Adressatin des Einkommensteuerbescheids für 2003 sowie Schuldnerin der dadurch festgesetzten Steuer sei oder ob der Steuerbescheid an den vormaligen Insolvenzverwalter zu adressieren und die Steuerschuld aus der Insolvenzmasse zu begleichen sei.
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