BFH, Beschluss vom 19.05.2004 - Aktenzeichen VII B 184/03
DRsp Nr. 2004/12935
Beiladung - Streitwertfestsetzung
Ist einem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides das Interesse des ebenfalls in Anspruch genommenen Beiladungsprätendenten an der Beiladung darauf ausgerichtet, seine eigene haftungsrechtliche Inanspruchnahme zu verhindern, ist für die Festsetzung des Streitwertes die Höhe der Haftungssumme des Streitgegenstandes (Haftungsbescheides) maßgebend.