Im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) ist streitig, ob ein Teil der Einkünfte des Streitjahres 1995 der X-GbR (Klägerin zu 1.) X (Kläger zu 2.) zuzurechnen ist. Die Kläger (GbR und Kläger zu 2.) beantragen, den streitigen Feststellungsbescheid zu ändern und den Gewinnanteil des Klägers zu 2. mit 0 DM festzustellen.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) hatte die Einkünfte in Höhe von 199 984 DM dem Kläger zu 2. und Einkünfte in Höhe von jeweils 55 090 DM drei weiteren Gesellschaftern (insoweit unstreitig) zugerechnet.
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