FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.01.2010
5 K 195/06
Normen:
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a;

Beiladung des Treuhänders zur Klage eines Treugeber-Gesellschafters gegen den zusammengefassten Feststellungsbescheid

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.01.2010 - Aktenzeichen 5 K 195/06

DRsp Nr. 2011/2527

Beiladung des Treuhänders zur Klage eines Treugeber-Gesellschafters gegen den zusammengefassten Feststellungsbescheid

In einem Rechtsstreit gegen einen zusammengefassten Bescheid ist die Klagebefugnis danach zu beurteilen, auf welcher Stufe der Feststellung der Rechtsstreit ausgetragen wird. Klagt ein Treugeber-Gesellschafter, betrifft die Klage die zweite Stufe. Der Treugeber-Gesellschafter kann in diesem Verfahren nur geltend machen, durch die Verteilung des auf der ersten Stufe festgestellten Gewinns in seinen Rechten verletzt zu sein. Zu diesem Rechtsstreit ist in jedem Fall der Treuhänder beizuladen.

Normenkette:

AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a;

Entscheidungsgründe: