BFH - Urteil vom 18.08.2005
VI R 38/02
Normen:
FGO § 123 Abs. 1 S. 2 § 126 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2240
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 7501/96

Beiladung im Revisionsverfahren; Zurückverweisung

BFH, Urteil vom 18.08.2005 - Aktenzeichen VI R 38/02

DRsp Nr. 2005/17935

Beiladung im Revisionsverfahren; Zurückverweisung

Hat der erst im Revisionsverfahren nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO Beigeladene ein berechtigtes Interesse an einer Zurückverweisung, so hat diese von Amts wegen zu erfolgen. Ein solches Interesse liegt vor, wenn der Beigeladene deutlich macht, dass er eine weitere Sachaufklärung anstrebt und wenn das Begehren nicht von vornherein abwegig erscheint.

Normenkette:

FGO § 123 Abs. 1 S. 2 § 126 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die wirksame Übertragung eines Kinderfreibetrags.