Streitig ist im Klageverfahren, ob Grundstücksgeschäfte verschiedener mit dem Kläger verwandter oder verschwägerter Personen als gewerblicher Grundstückshandel des Klägers zu besteuern sind.
Folgende Personen sind im Jahr 1999 als Veräußerer folgender Grundstücke aufgetreten:
Die Gewinne aus der Veräußerung dieser Grundstücke hat der Beklagte (Finanzamt - FA-) dem Kläger als dessen eigene Einkünfte zugerechnet.
Das FA hat die Beiladung dieser Personen zum Klageverfahren beantragt.
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