FG Niedersachsen, vom 01.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 136/05
Beiladung von Gesamtrechtsnachfolgern nach § 60 Abs. 3 S. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) aufgrund der sich aus dem Gewinnanteil des Erblassers ergebenen Haftung für die Zahlung der Einkommensteuer
BFH, Beschluss vom 12.12.2008 - Aktenzeichen IV B 121/08
DRsp Nr. 2009/3450
Beiladung von Gesamtrechtsnachfolgern nach § 60 Abs. 3 S. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) aufgrund der sich aus dem Gewinnanteil des Erblassers ergebenen Haftung für die Zahlung der Einkommensteuer