FG Hamburg - Urteil vom 08.06.1999
II 209/99
Fundstellen:
EFG 1999, 1157

Beim Verkauf von Gebrauchtwaren in sog. second-hand-shops

FG Hamburg, Urteil vom 08.06.1999 - Aktenzeichen II 209/99

DRsp Nr. 2001/2815

Beim Verkauf von Gebrauchtwaren in sog. second-hand-shops

liegen Vermittlungsleistungen vor, wenn der Verkäufer durch klare Hinweise (z.B. Schilder im Schaufenster und Ladenraum) auf die bloße Vermittlung der Waren hinweist.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin umsatzsteuerrechtlich eigengeschäftlich tätig ist oder Agenturgeschäfte betreibt.