I. Der Antragsteller bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er wurde von dem Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) erstmals für die Veranlagungszeiträume 1996 und 1997 (Streitjahre) zur Einkommensteuer veranlagt. Das FA folgte hierbei den Angaben des Antragstellers in den eingereichten Erklärungen. Insbesondere berücksichtigte es die Behinderung des Antragstellers durch Ansatz eines Behinderten-Pauschbetrages als außergewöhnliche Belastung. Die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide für 1996 und 1997 führten zu Steuererstattungen.
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