Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 11. Juli 2017 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird zugleich für das Verfahren erster Instanz auf 1.411,95 € festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt.
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Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 11. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
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I.
1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig.
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