Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gießen vom 6. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen Beitragsbescheide für und ab Juli 2015.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|