Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV und PV).
Der 1950 geborene Kläger war bei der Beklagten für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 30. April 2011 mit Höchstbeiträgen als hauptberuflich Selbstständiger versichert.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|