Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.03.2018 wird zurückgewiesen.
Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung unter Berücksichtigung des privat finanzierten Anteils einer Lebensversicherung.
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