Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Februar 2020 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Leipzig vom 26. Januar 2018 zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
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