1. Der 1991 gegründete Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts in der Rechtsform eines Zweckverbands mit Sitz in X (neue Bundesländer). Seine Mitglieder sind kommunale Gebietskörperschaften. Aufgabe des Klägers ist die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet. In den Jahren 1992 und 1993 (Streitjahre) nutzte der Kläger gegen Entgelt Anlagen der A-GmbH, die durch Umwandlung eines volkseigenen Betriebes gemäß § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens vom 17. Juni 1990 (Gesetzblatt der DDR I 1990, 300) entstanden war.
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