I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) mit Haftungsbescheid vom ... für Steuerschulden und ausstehende steuerliche Nebenleistungen einer GmbH als alleiniger Geschäftsführer in Anspruch genommen. Den dagegen erhobenen Einspruch wies das FA mit Einspruchsentscheidung vom 6. April 2000 zurück, die am gleichen Tag zur Post gegeben wurde.
Die vom Kläger erhobene Klage ging am 10. Mai 2000 beim Finanzgericht (FG) ein.
Während des finanzgerichtlichen Verfahrens wies das FG den Kläger darauf hin, dass die Klagefrist versäumt sei, jedoch die Möglichkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bestünde.
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