Streitig ist verfahrensrechtlich, ob wegen der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, und materiell-rechtlich, ob hinsichtlich eines Vertrages, mit dem alle Gesellschaftsanteile an einer nur grundbesitzhaltenden Kommanditgesellschaft übertragen worden sind, ein gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO der Grunderwerbsteuer unterliegender Grundstückserwerb vorliegt.
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