FG Nürnberg - Urteil vom 19.10.2005
III 38/05
Normen:
AO § 80 § 110 § 122 § 124 ;

Bekanntgabe eines Steuerbescheides an den Bevollmächtigten

FG Nürnberg, Urteil vom 19.10.2005 - Aktenzeichen III 38/05

DRsp Nr. 2006/2857

Bekanntgabe eines Steuerbescheides an den Bevollmächtigten

Hat der Steuerpflichtige oder sein Bevollmächtigter dem Finanzamt gegenüber mitgeteilt, dass zur Entgegennahme der Steuerbescheide auch der Bevollmächtigte ermächtigt sein soll, dann sind die Steuerbescheide grundsätzlich dem Bevollmächtigten bekannt zu geben. Wenn im Einzelfall jedoch besondere Gründe gegen die Bekanntgabe des Steuerbescheides an den Bevollmächtigten sprechen kann der Steuerbescheid auch unmittelbar dem Steuerpflichtigten bekannt gegeben werden.

Normenkette:

AO § 80 § 110 § 122 § 124 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der im Klageverfahren ergangenen Einkommensteuerbescheide 1995 bis 1997.

Der Rechtsstreit befindet sich im 2. Rechtsgang. Der Kläger wurde mit seinem Ehegatten in den Streitjahren zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Er erzielte als Versicherungskaufmann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn wurde nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Daneben bezogen die Ehegatten aus verschiedenen Grundstücken in... und ... Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Kläger ist geh- und stehbehindert.