I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) einen gegen sie gerichteten Steuerbescheid rechtzeitig angefochten hat.
Die Klägerin, eine GmbH, gab für das Streitjahr (1999) zunächst keine Körperschaftsteuererklärung ab. Deshalb erließ der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) ihr gegenüber einen Körperschaftsteuerbescheid, der auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruhte. Dieser Bescheid wurde am Dienstag, dem 10. Juli 2001, mit einfachem Brief zur Post gegeben.
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