Streitig ist, ob der Erbschaftsteuer(ErbSt) - Ansprach gegen den Kläger (Kl) verjährt ist (§ 169 Abgabenordnung - AO -).
I.
Die am 21. März 1990 verstorbene Erblasserin (Erblin) ... wurde aufgrund testamentarischer Erbfolge u. a. vom Kl zu 1/6 beerbt. Der Kl ist das Kind des vorverstorbenen Sohnes der Erblin.
Die ErbSt-Erklärung sandte das Finanzamt (FA) dem Miterben X am 1. Oktober 1990 zu. Dieser reichte am 2. April 1992 die ausgefüllte Steuererklärung ein ...
In den Nachlaß fielen u. a. Grundvermögen, Betriebsvermögen, übriges Vermögen (Wertpapiere und Bankguthaben).
Mit Steuerbescheid vom 18. August 1994 ... setzte das FA die ErbSt wie folgt fest:
Gesamterwerb
855.461 DM
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