Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger die Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 wirksam bekannt gegeben worden sind, oder aber ob die Einkommensteuerbescheide nichtig sind.
Die Ehefrau des Klägers, Frau A. C., ist am 16.03.2001 verstorben. In den Einkommensteuererklärungen 1999 und 2000 wurde im Mantelbogen darauf hingewiesen. Gleichwohl adressierte das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 an A. und B. C..
Hiergegen richtet sich die Klage.
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