FG Köln - Urteil vom 26.03.2015
11 K 1429/14
Normen:
AO § 122 Abs 7;

Bekanntgabe von Bescheiden an die gemeinsame Adresse von Eheleuten

FG Köln, Urteil vom 26.03.2015 - Aktenzeichen 11 K 1429/14

DRsp Nr. 2015/9032

Bekanntgabe von Bescheiden an die gemeinsame Adresse von Eheleuten

1) Die Vereinfachungsregelung des § 122 Abs. 7 AO - Bekanntgabe an die gemeinsame Adresse von Eheleuten - setzt keine gemeinschaftlich unterschriebene Steuererklärung voraus, sondern ist auch in Schätzfällen anwendbar. 2) Meinungsverschiedenheiten unter den Eheleuten hindern die Anwendung des § 122 Abs. 7 AO nur dann, wenn sie dem FA positiv bekannt sind. Das FA muss die Umstände insoweit kennen, als sie weiß, dass das persönliche Vertrauensverhältnis unter den Eheleuten zerstört ist. Bloßes Kennen müssen des FA genügt nicht.

Normenkette:

AO § 122 Abs 7;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten in verfahrensrechtlicher Hinsicht über die Zulässigkeit eines Einspruchs gegen die Festsetzung der Einkommensteuer und eines Verspätungszuschlags für 2012.