BFH - Beschluss vom 16.09.2004
VII B 20/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 § 41 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 231
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 26.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2916/02

Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe

BFH, Beschluss vom 16.09.2004 - Aktenzeichen VII B 20/04

DRsp Nr. 2004/18139

Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen i. S. des § 115 Abs. 2 FGO.2. Es ist höchstrichterlich bereits entschieden und daher nicht klärungsbedürftig, dass die durch eine fehlerhafte Bekanntgabe hervorgerufene Unwirksamkeit eines VA sowohl mit der Anfechtungs- als auch mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden kann.3. Ob ein Inhaltsadressat trotz bestehender Mängel der Adressierung ausreichend bezeichnet ist, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 § 41 Abs. 2 S. 2 ;

Gründe: