FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.10.2000
4 K 3272/98
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 § 21 ;

Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist als neue Tatsache

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.10.2000 - Aktenzeichen 4 K 3272/98

DRsp Nr. 2002/9551

Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist als neue Tatsache

Das Bekanntwerden einer weiteren Grundstücksveräußerung nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist in einem späteren Veranlagungszeitraum stellt für einen früheren Veranlagungszeitraum eine neue Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO dar.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 § 21 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid geändert werden kann und ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.