FG München - Urteil vom 22.05.2007
13 K 1871/05
Normen:
KiStG BY Art. 1 Abs. 1 ; KiStG BY Art. 2 Abs. 1 ; KiStG BY Art. 2 Abs. 2 ; KiStG BY Art. 4 Abs. 1 ; BGB § 130 Abs. 1 ; BGB § 133 ; HumHiG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1806

Bekenntnissteuerpflicht in der jüdischen Glaubensgemeinschaft; Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz; Zahlung festgesetzter Bekenntnissteuer in früheren Jahren; Indizwirkung der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte

FG München, Urteil vom 22.05.2007 - Aktenzeichen 13 K 1871/05

DRsp Nr. 2007/15014

Bekenntnissteuerpflicht in der jüdischen Glaubensgemeinschaft; Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz; Zahlung festgesetzter Bekenntnissteuer in früheren Jahren; Indizwirkung der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte

1. Eine jüdische Emigrantin gibt mit ihrem unter Hinweis auf den Antisemitismus in Russland gestellten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach dem Kontingentflüchtlingsgesetz kein Bekenntnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft ab. 2. Die bloße Zahlung der vom Bekenntnissteueramt für frühere Jahre festgesetzten Bekenntnissteuer kann nicht als Willensäußerung gewertet werden, der jüdischen Religionsgemeinschaft anzugehören. 3. Ausführungen zu der Frage, welche Bedeutung der Eintrag der Religionszugehörigkeit "is" auf der Lohnsteuerkarte hinsichtlich der Abgabe einer Bekenntniserklärung gegenüber der ausstellenden Gemeinde beigemessen werden kann.

Normenkette:

KiStG BY Art. 1 Abs. 1 ; KiStG BY Art. 2 Abs. 1 ; KiStG BY Art. 2 Abs. 2 ; KiStG BY Art. 4 Abs. 1 ; BGB § 130 Abs. 1 ; BGB § 133 ; HumHiG § 1 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin in den Streitjahren 2002 und 2003 als Angehörige der jüdischen Glaubensgemeinschaft bekenntnissteuerpflichtig war.

I.